Lidstraffung (Lidplastik)

Lidstraffung (Lidplastik)

Was tun gegen Augen­fält­chen, Trä­nen­sä­cke und erschlaff­te Augenlider?

Krankheitsbild

Die Augen altern im Lau­fe der Zeit eben­so wie der rest­li­che Kör­per. Da die Augen eines Men­schen ein wich­ti­ger Bestand­teil sei­nes Aus­se­hens sind, fal­len Augen­fält­chen, Trä­nen­sä­cke und erschlaff­te Augen­li­der beson­ders auf und beein­träch­ti­gen unter Umstän­den das Erschei­nungs­bild. Die Haut ist um die Augen her­um beson­ders dünn. Dadurch sind Fal­ten beson­ders sicht­bar. Das Fett­ge­we­be wölbt die erschlaff­te Haut nach außen, es ent­ste­hen die berühm­ten “Trä­nen­sä­cke”. Die Lider sin­ken mehr und mehr ab und es kommt im Extrem­fall sogar zu Ein­schrän­kun­gen der Sicht.

Behandlung

Die Lid­s­traf­fung erfolgt in unse­rer Pra­xis ambu­lant — d.h. Sie kön­nen pro­blem­los nach der Ope­ra­ti­on wie­der nach Hau­se gehen. Die gan­ze Behand­lung dau­ert ca. eine Stun­de und erfolgt ent­we­der unter ört­li­cher Betäu­bung oder in All­ge­mein­nar­ko­se. Das heißt der Ein­griff ist für Sie voll­kom­men schmerzfrei.

Die Haut­li­ni­en am Lid wer­den vom Ope­ra­teur mit einem Haut­stift ange­zeich­net. Dann erfolgt die loka­le Betäu­bung. Mit­tels einer Hoch­fre­quenz­son­de schnei­det der Arzt in das Lid ein und ent­fernt vor­sich­tig die Haut­über­schüs­se von dem dar­un­ter­lie­gen­den Unter­haut­ge­we­be und der Mus­ku­la­tur. Dann wird die Lid­mus­ku­la­tur gestrafft, damit ein ästhe­ti­sches Aus­se­hen erreicht wird. Die fei­nen Ein­schnit­te in das Lid wer­den mit sehr fei­nen Näh­ten zuge­näht. Die Naht ist so klein und fein, dass man sie bei geöff­ne­ten Augen nicht sehen kann. Die Naht wird zusätz­lich noch mit einem Pflas­ter­strei­fen abgedeckt.

Nach ca. einer Woche ent­fer­nen wir die Pflas­ter­strei­fen und die Haut­naht schmerz­frei. In die­ser einen Woche schmin­ken Sie bit­te die Augen­li­der nicht, um jede Infek­ti­on zu ver­mei­den und den Hei­lungs­pro­zess nicht zu stö­ren. Unge­fähr zehn Tage nach der Ope­ra­ti­on kön­nen Sie Ihre Ober­li­der wie­der wie gewohnt schminken.

Kosten

Ob die Kran­ken­kas­se die Kos­ten für eine Lid­s­traf­fung über­nimmt, hängt vom Ein­zel­fall ab. Die Kran­ken­kas­se ist auch, wenn die Lid­s­traf­fung medi­zi­nisch erfor­der­lich ist, nicht auto­ma­tisch dazu ver­pflich­tet, die Kos­ten zu übernehmen.

Um Ihre Chan­cen dafür zu erhö­hen, soll­ten Sie einen aus­führ­li­chen, aus­sa­ge­kräf­ti­gen Antrag auf Kos­ten­über­nah­me stel­len. Dazu gehört ein aus­führ­li­cher Arzt­be­richt, der Befund und Not­wen­dig­keit des Ein­griffs sowie eine Pro­gno­se zu den Hei­lungs­chan­cen. Im Fal­le einer Sicht­feld­ein­schrän­kung muss der Augen­arzt dies attes­tie­ren, damit die Kran­ken­kas­se die Kos­ten übernimmt.

Der Antrag wird vom Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen nach stren­gen Richt­li­ni­en und Kri­te­ri­en über­prüft. Ob die Kas­se schließ­lich die Kos­ten über­nimmt, ist von Kas­se zu Kas­se und je nach Ein­zel­fall unterschiedlich.

Über­nimmt die Kran­ken­kas­se die Kos­ten nicht, kön­nen Sie selbst­ver­ständ­lich die Kos­ten auch pri­vat tragen.

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