Lidstraffung (Lidplastik)
Was tun gegen Augenfältchen, Tränensäcke und erschlaffte Augenlider?
Krankheitsbild
Die Augen altern im Laufe der Zeit ebenso wie der restliche Körper. Da die Augen eines Menschen ein wichtiger Bestandteil seines Aussehens sind, fallen Augenfältchen, Tränensäcke und erschlaffte Augenlider besonders auf und beeinträchtigen unter Umständen das Erscheinungsbild. Die Haut ist um die Augen herum besonders dünn. Dadurch sind Falten besonders sichtbar. Das Fettgewebe wölbt die erschlaffte Haut nach außen, es entstehen die berühmten “Tränensäcke”. Die Lider sinken mehr und mehr ab und es kommt im Extremfall sogar zu Einschränkungen der Sicht.
Behandlung
Die Lidstraffung erfolgt in unserer Praxis ambulant — d.h. Sie können problemlos nach der Operation wieder nach Hause gehen. Die ganze Behandlung dauert ca. eine Stunde und erfolgt entweder unter örtlicher Betäubung oder in Allgemeinnarkose. Das heißt der Eingriff ist für Sie vollkommen schmerzfrei.
Die Hautlinien am Lid werden vom Operateur mit einem Hautstift angezeichnet. Dann erfolgt die lokale Betäubung. Mittels einer Hochfrequenzsonde schneidet der Arzt in das Lid ein und entfernt vorsichtig die Hautüberschüsse von dem darunterliegenden Unterhautgewebe und der Muskulatur. Dann wird die Lidmuskulatur gestrafft, damit ein ästhetisches Aussehen erreicht wird. Die feinen Einschnitte in das Lid werden mit sehr feinen Nähten zugenäht. Die Naht ist so klein und fein, dass man sie bei geöffneten Augen nicht sehen kann. Die Naht wird zusätzlich noch mit einem Pflasterstreifen abgedeckt.
Nach ca. einer Woche entfernen wir die Pflasterstreifen und die Hautnaht schmerzfrei. In dieser einen Woche schminken Sie bitte die Augenlider nicht, um jede Infektion zu vermeiden und den Heilungsprozess nicht zu stören. Ungefähr zehn Tage nach der Operation können Sie Ihre Oberlider wieder wie gewohnt schminken.
Kosten
Ob die Krankenkasse die Kosten für eine Lidstraffung übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Die Krankenkasse ist auch, wenn die Lidstraffung medizinisch erforderlich ist, nicht automatisch dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Um Ihre Chancen dafür zu erhöhen, sollten Sie einen ausführlichen, aussagekräftigen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dazu gehört ein ausführlicher Arztbericht, der Befund und Notwendigkeit des Eingriffs sowie eine Prognose zu den Heilungschancen. Im Falle einer Sichtfeldeinschränkung muss der Augenarzt dies attestieren, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Der Antrag wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach strengen Richtlinien und Kriterien überprüft. Ob die Kasse schließlich die Kosten übernimmt, ist von Kasse zu Kasse und je nach Einzelfall unterschiedlich.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, können Sie selbstverständlich die Kosten auch privat tragen.
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